Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen für jedes Grundstück mindestens einen Abfallbehälter für Restmüll -vierwöchentliche Entleerung- und einen Abfallbehälter für Bioabfälle -vierzehntägliche Entleerung- zu benutzen. Die An-, Ab- und Ummeldung muss schriftlich oder persönlich durch den Grundstückseigentümer, den Hausverwalter oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Achtung: in Schieder-Schwalenberg wird der Restmüll und der Biomüll nach Gewicht und einer Grundgebühr (siehe unten) abgerechnet!
Ansprechpartner bei der Stadt Schieder-Schwalenberg: 05282 601-22
Abhol-Rhythmus der Mülltonnen:
Restmülltonne - Leerung alle vier Wochen
Biomüllgefäß - Leerung alle zwei Wochen
Papiertonne - Leerung alle vier Wochen
Gelber Sack/Gelbe Tonne - Abholung alle vier Wochen
Sperrmüll / Elektrogroßgeräte - Anmeldung über AGA - Tel.: 05231-966 211 oder Online Sperrmüllanmeldung
An sämtliche Haushalte in Schieder-Schwalenberg wird jährlich ein Abfuhrkalender verteilt, in dem die Abholtermine für die verschiedenen Mülltonnen, die Schadstoffsammlungen und gelben Säcke ersichtlich sind.
Weitere Informationen zur Grünabfallentsorgung erhalten Sie hier.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
individuell
Kosten
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
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