Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen für jedes Grundstück mindestens einen Abfallbehälter für Restmüll -vierwöchentliche Entleerung- und einen Abfallbehälter für Bioabfälle -vierzehntägliche Entleerung- zu benutzen. Die An-, Ab- und Ummeldung muss schriftlich oder persönlich durch den Grundstückseigentümer, den Hausverwalter oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Achtung: in Schieder-Schwalenberg wird der Restmüll und der Biomüll nach Gewicht und einer Grundgebühr (siehe unten) abgerechnet!

    Ansprechpartner bei der Stadt Schieder-Schwalenberg: 05282 601-22 

    Abhol-Rhythmus der Mülltonnen:
    Restmülltonne - Leerung alle vier Wochen
    Biomüllgefäß - Leerung alle zwei Wochen
    Papiertonne - Leerung alle vier Wochen
    Gelber Sack/Gelbe Tonne - Abholung alle vier Wochen
    Sperrmüll / Elektrogroßgeräte - Anmeldung über AGA - Tel.: 05231-966 211 oder Online Sperrmüllanmeldung

    An sämtliche Haushalte in Schieder-Schwalenberg wird jährlich ein Abfuhrkalender verteilt, in dem die Abholtermine für die verschiedenen Mülltonnen, die Schadstoffsammlungen und gelben Säcke ersichtlich sind.

    Weitere Informationen zur Grünabfallentsorgung erhalten Sie hier. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e4c93c5357f5fc796deedb5c29c0c964

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Finanzen und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de