Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenberg

    Restmüll

    Die grauen Restmüllgefäße werden alle 4 Wochen geleert Die genauen Termine können dem jährlich neu erscheinenden Abfallkalender entnommen werden.

    Die Restmüllgefäße müssen am Abfuhrtag spätestens um 6.00 Uhr morgens mit geschlossenem Deckel am Straßen- bzw. Gehwegrand zur Entleerung bereit stehen.

    Die Mülltonnen müssen in einem technischen einwandfreien Zustand sein. Einstampfen, Pressen oder Einschlämmen von Abfällen in der Mülltonnen ist nicht gestattet.

    In die graue Restmülltonne gehören z.B. Windeln, defektes Kinderspielzeug, Kugelschreiberminen, Filzschreiber, Porzellan, Steingut, Katzenstreu, Glühbirnen, Zigarettenkippen, Asche, Straßenkehricht, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, stark verschmutzte Verpackungen und defekte Haushaltsartikel aus Kunststoff.

    Kompostierbare Abfälle

    Die grüne Bio-Tonne wird alle 14 Tage geleert. Die genauen Termine können dem Abfallkalender entnommen werden. Die Gefäße sind am Abfuhrtag spätestens bis 6.00 Uhr morgens zur Entleerung bereit zu stellen.

    In die grüne Bio-Tonne gehören z.B. Obst, Gemüse, Eierschalen, Teebeutel, Kaffeesatz mit Filter, Haare Federn, Vogelsand, Papiertaschentücher, Küchentücher, Blumen, Laub, Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt, Wild- und Unkräuter sowie Moos.

    Auf keinen Fall dürfen über die grüne Bio-Tonne folgende Materialien entsorgt werden:

    Restmüll, Plastikbeutel, Tierkörper, behandeltes Holz und Leder.

    Altpapier

    Die blaue Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert.

    Hierüber können z.B. Zeitungen, Illustrierte, Briefbögen, Briefumschläge, Kartons, unbeschichtete Verpackungspapiere und Büropapiere entsorgt werden.

    Nicht in die Papiertonne gehören Ansichtskarten, Fotos, sonstige technische Spezialpapiere, Tapeten, Getränkekartons, beschichtetes Einweggeschirr

    Verpackungen

    Die "Gelbe Tonne" wird ebenfalls alle 4 Wochen entleert. Dieses Entleerungssystem unterliegt jedoch nicht der Gemeindeverwaltung, sondern wird von den Systembetreibern des Dualen Systems, z.B. DSD, organisiert und betrieben.

    Sollte Ihre Tonne einmal nicht geleert werden, wenden Sie sich bitte an die Hotline 0800/88 66 666.

    In die "Gelbe Tonne" gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, z.B. sämtliche Verpackungen aus Kunststoff und Aluminium (Joghurtbecher, Einweg-Plastikflaschen, Folien, Konserven etc.) sowie Getränkekartons.

    Bitte beachten: Werden in einer "Gelben Tonne" Gegenstände gefunden, die nicht hineingehören, kann das Gefäß vom Entsorger ungeleert stehen gelassen werden.

    Altglas

    Leere  Flaschen  und  Gläser   können  im   Bringsystem über die im Gemeindegebiet aufgestellten Glascontainer entsorgt werden. Aus Gründen des  Lärmschutzes ist ein Befüllen der Glascontainer  nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8017d0ab6ac9aa6d39ab48fe136f41b7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Klutenbrinkstraße 5

    33449 Langenberg

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenberg

    Formulare

    Hinweise für Langenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenberg

    Fristen

    Hinweise für Langenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenberg

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de