Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Gütersloh

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wollen Sie ein defektes Müllgefäß melden?

     Kunden*innen wird ermöglicht, für eine Adresse im Stadtgebiet defekte Müllbehälter zu melden.
     Dazu sind Angaben in Formulare einzutragen. 

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_107c360500f9a4a4cb201972de1fb3b4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Stadtreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 16

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-2420

    Fax: 05214 82-3275

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Stadtreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 16

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-2420

    Fax: 05214 82-3275

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de