Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und Abfallentsorgungssatzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als "kommunale Abfallentsorgungseinrichtung" bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.
Die Stadt erfüllt insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind:
- Einsammeln und Befördern von Abfällen, die im Stadtgebiet anfallen.
- Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (§ 46 KrWG).
- Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.
- Einsammlung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Stadtgebiet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Firma Stenau weist darauf hin, dass Batterien und Akkus wegen Brandgefahr nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Stattdessen sind diese am Schadstoffmobil abzugeben.
Die Abfallbehälter (Mülltonnen) sind am Tag der Abfuhr paarweise nebeneinander an deine Straßenseite zu stellen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Informationen zu den Abfuhrgebühren finden Sie auf folgender Seite
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024