Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Eitorf

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Eitorf ist die

    RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
    Pleiser Hecke 4
    53721 Siegburg

    zuständig.

    In der Gemeinde Eitorf stehen für die Abfallentsorgung graue Restmülltonnen, grüne Papiertonnen, braune Biotonnen und gelbe Wertstofftonnen zur Verfügung.
    Weiße und braune Ware (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernseher) wird einmal im Monat abgeholt. Hierfür ist es notwendig, eine Karte aus dem Abfallkalender rechtzeitig an die RSAG zu senden.
    Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt nach telefonischer Terminabsprache (02241/306444) mit der RSAG.
    Rufen Sie hier den Abfallkalender der RSAG für Ihren Ort bzw. Ihre Straße ab.

    Alle wichtigen Infos zur Wertstofftonne gibt es auch im Internet unter www.voll-was-wert.de.

    Zuständige Stelle
    RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
    Pleiser Hecke 4
    53721 Siegburg

    Tel: 02241 306 306

    Internet: www.rsag.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a31644f6bede344d08bfeaed0cd273d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de