Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Eitorf
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Eitorf ist die
RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
zuständig.
In der Gemeinde Eitorf stehen für die Abfallentsorgung graue Restmülltonnen, grüne Papiertonnen, braune Biotonnen und gelbe Wertstofftonnen zur Verfügung.
Weiße und braune Ware (Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen, Fernseher) wird einmal im Monat abgeholt. Hierfür ist es notwendig, eine Karte aus dem Abfallkalender rechtzeitig an die RSAG zu senden.
Die Entsorgung von Sperrmüll erfolgt nach telefonischer Terminabsprache (02241/306444) mit der RSAG.
Rufen Sie hier den Abfallkalender der RSAG für Ihren Ort bzw. Ihre Straße ab.
Alle wichtigen Infos zur Wertstofftonne gibt es auch im Internet unter www.voll-was-wert.de.
Zuständige Stelle
RSAG - Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts GmbH,
Pleiser Hecke 4
53721 Siegburg
Tel: 02241 306 306
Internet: www.rsag.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
individuell
Kosten
Hinweise für Eitorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
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