Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Sammlung von Restmüll

    Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne.
    Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Abfallwirtschaftsbetrieb - erforderlich. Das Mindestvolumen von 7,5 Litern pro Person und Woche darf jedoch nicht unterschritten werden. Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen sind wählbar:

    Abfuhrrythmen je nach Behältergröße Behältervolumen Wöchentlich Vierzehntägig Vierwöchentlich 60 Liter   x   90 Liter   x x (nur 1-2 Pers. Grundstücke) 120 Liter   x   240 Liter   x   770 Liter x x x 1.100 Liter x x x

    Abfallbehälter werden immer in der kleinstmöglichen Stückzahl bereitgestellt. Eine haushaltsbezogene Behälterbereitstellung ist daher leider nicht möglich. In Mehrfamilienhäusern müssen die Behälter so aufgestellt werden, dass sie von allen Hausbewohnern genutzt werden können. Bei benachbarten Grundstücken können auch Behältergemeinschaften gebildet werden.

    Für Gewerbebetriebe werden immer separate Behälter bereitgestellt.

    Anträge auf Änderung des bereitgestellten Volumens oder Abmeldungen

    Anträge auf Änderung des bereitgestellten Volumens oder Abmeldungen sind monatlich möglich. Sofern der Antrag bis zum 15. eines Monats eingeht, wird die Änderung ab dem 01. des Folgemonats berücksichtigt. Nutzen Sie hierfür das Antragsformular.

    Alle Abfallbehälter bis 240 l Volumen müssen grundsätzlich am Betriebshof abgeholt werden. Dies ist
    montags - samstags von 9:00 - 12:00 Uhr, dienstags - donnerstags von 16:00 - 18:00 Uhr
    möglich. Auf Wunsch ist auch die Anlieferung gegen Entgelt (25,00 € für den ersten, 12,50 € je weiteren Behälter bis 240 l, Großbehälter 50,00 € und 25,00 €) möglich. Bitte vermerken Sie den Anlieferungswunsch in Ihrem Antrag.

    Sofern Sie Ihren Abfallbehälter am Wertstoffhof Kippemühle während dessen Öffnungszeiten abholen möchten, vermerken Sie dies bitte in Ihrem Änderungsantrag.

    Wie alle anderen Abfallbehälter auch, wird die Restmülltonne nur geleert, wenn der Inhalt nicht verpresst wird und sie mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitgestellt wird. Für gelegentlich anfallende Mehrmengen von Restmüll, die nicht mehr in die Tonne passen, können Sie die in verschiedenen Stellen erhältlichen Restmüllsäcke nutzen, die Sie neben Ihrer Restmülltonne zur Abfuhr bereitstellen können.

    Sonderregelungen für Studenten und Auslandsaufenthalte:
    Studenten, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, werden auf Antrag bei der Berechnung des Behältervolumens nicht berücksichtigt. Der Antrag kann unter Vorlage der Studienbescheinigung bis zum 15.12. für das Folgejahr gestellt und höchstens zweimal wiederholt werden.

    Personen, die ihren Aufenthalt auf Dauer ins Ausland verlegt haben, können für die Dauer des Auslandsaufenthalts ebenfalls auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Erforderlich ist die Vorlage einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis oder Meldebescheinigung des Drittstaates.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 7 Abfallwirtschaftsbetrieb

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 7 Abfallwirtschaftsbetrieb

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de