Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Heinsberg
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Nach der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beendigung der Deponierung von nicht vorbehandelten Abfällen wurde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg bereits am 01.Juni 2005 am Standort Gangelt-Hahnbusch eine Abfallumschlaganlage in Betrieb genommen.
Kommunale und gewerbliche Anlieferer entladen dort in einer Halle ihre Fahrzeuge. Die Abfälle werden anschließend nach einer Sichtkontrolle und der Aussortierung nicht für die Verbrennung geeigneter Bestandteile in größere Transporteinheiten umgeschlagen und zu den MVAs in Weisweiler und Asdonkshof transportiert.
Für Kleinanlieferer steht am Standort der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch (Tel.: 02452 13-6645) ein separater Kleinanlieferplatz zur Verfügung, auf dem sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Abfälle zur Verwertung wie Grünabfälle, Bauschutt, Schrott, Altpapier, etc. entsorgt werden können. Daneben können seit dem 01.10.2010 auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) in haushaltsüblichen Kleinmengen abgegeben werden.
Zusätzlich hält der Kreis Heinsberg einen weiteren Kleinanlieferplatz im Eingangsbereich der Deponie Wassenberg-Rothenbach (Tel.: 02452 13-6655) vor. Hierdurch wird auch weiterhin eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg angeboten.
Betreiber:
EGN - Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Betriebsstätte Viersen
Greefsallee 1-5
41747 Viersen
Tel.: 02162 / 376-0
Öffnungszeiten:
Umschlaganlage und Kleinanlieferplatz Gangelt-Hahnbusch
Montag bis Freitag: 07:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kleinanlieferplatz Wassenberg-Rothenbach
Montag: 10:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: geschlossen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
individuell
Kosten
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
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