Hausmüll EntsorgungOnline erledigen

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Heinsberg

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Nach der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beendigung der Deponierung von nicht vorbehandelten Abfällen wurde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg bereits am 01.Juni 2005 am Standort Gangelt-Hahnbusch eine Abfallumschlaganlage in Betrieb genommen.  

    Kommunale und gewerbliche Anlieferer entladen dort in einer Halle ihre Fahrzeuge. Die Abfälle werden anschließend nach einer Sichtkontrolle und der Aussortierung nicht für die Verbrennung geeigneter Bestandteile in größere Transporteinheiten umgeschlagen und zu den MVAs in Weisweiler und Asdonkshof transportiert.

    Für Kleinanlieferer steht am Standort der Umschlaganlage in Gangelt-Hahnbusch (Tel.: 02452 13-6645) ein separater Kleinanlieferplatz zur Verfügung, auf dem sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Abfälle zur Verwertung wie Grünabfälle, Bauschutt, Schrott, Altpapier, etc. entsorgt werden können. Daneben können seit dem 01.10.2010 auch besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) in haushaltsüblichen Kleinmengen abgegeben werden.
    Zusätzlich hält der Kreis Heinsberg einen weiteren Kleinanlieferplatz im Eingangsbereich der Deponie Wassenberg-Rothenbach (Tel.: 02452 13-6655) vor. Hierdurch wird auch weiterhin eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg angeboten.

     

    Betreiber:
    EGN - Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
    Betriebsstätte Viersen
    Greefsallee 1-5
    41747 Viersen
    Tel.: 02162 / 376-0

    Öffnungszeiten:

    Umschlaganlage und Kleinanlieferplatz Gangelt-Hahnbusch

    Montag bis Freitag:  07:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:  08:00 bis 13:00 Uhr

    Kleinanlieferplatz Wassenberg-Rothenbach

    Montag:  10:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:  10:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:  08:00 bis 13:00 Uhr
    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:  geschlossen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e9a9ca9986497f696a709c9e4c0432e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de