Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Alsdorf
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Mit dem Ziel, die kommunale Abfallentsorgung in Zukunft nachhaltig frei, wirtschaftlich, kostengünstig und bürgernah aktiv zu betreiben, ist die Stadt Alsdorf Mitglied im Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung. Der Zweckverband ist allein in kommunaler Hand und somit unabhängig von den Einflüssen privater Dritter.
Daher müssen Abfallbehälter bei der RegioEntsorgung an- oder abgemeldet werden. Dies können Sie auch online auf der Internetseite der RegioEntsorgung erledigen. Rechts finden Sie einen entsprechenden Link zum Servicebereich der RegioEntsorgung.
Die RegioEntsorgung AöR übernimmt im Stadgebiet Alsdorf folgende Aufgaben:
- Einsammeln und Befördern von Restmüll
- Einsammeln und Befördern von Bioabfällen
- Einsammeln und Befördern von Grünschnittabfällen
- Einsammeln und Befördern von sperrigen Abfällen (Sperrmüll)
- Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten
- Einsammeln und Befördern von Altpapier
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 5545021
Fax: 02404 5545029
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Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02404 5545021
Fax: 02404 5545029
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Alsdorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Alsdorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alsdorf
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Alsdorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Alsdorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alsdorf
individuell
Kosten
Hinweise für Alsdorf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alsdorf
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
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