Hausmüll Entsorgung

    Abfallberatung

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Abfallberatung des Kreises Viersen gibt Auskunft zu vielen Fragen zum Thema Abfall, zum Beispiel über:

    • Abfallvermeidung,
    • den richtigen Verwertungs- oder Beseitigungsweg,
    • die Behandlung von Abfällen,
    • die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung,
    • die Beschaffung von Informationsmaterialien zum Thema Abfall,
    • die Kosten der Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe,
    • die Kosten der Entsorgung für Privatleute bei selbst angelieferten Abfällen,
    • den richtigen Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden
    • und vieles mehr

    Die Abfallberatung erreichen Sie über eine der Ansprechpartnerinnen oder per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8359af84386f52b7720350b8773c793a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    70/E1 Abfallbetrieb (ABV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    keine / bei Bedarf Informationen über die Abfallzusammensetzung und -herkunft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de