Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die Stadt Grevenbroich gibt Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren.
In die graue Restmülltonne gehören:
- Blumentöpfe (Ton)
- Brat- und Fritierfett
- Einwegrasierer,
- Federbetten (-kissen)
- Fensterglas
- Feuerzeuge
- Filzstifte, Kugelschreiber und Füllhalterpatronen
- Geschirr (zerbrochen)
- Glasscheiben
- Hauskehrricht
- Kabel
- Katzenstreu
- Keramik, Porzellan und Steingut
- Kerzenreste
- Kunststoffrohre
- Nägel und Schrauben
- Ohrenstäbchen
- Papiertaschentücher (gebrauchte)
- Plastikspielzeug
- Plastikhaushaltswaren
- Speisereste (gekocht)
- Staubsaugerbeutel
- Straßenkehrricht
- Strumpfhosen
- Styroporverkleidungen (von Wänden und Decken)
- Tapetenreste
- Windeln
- Binden
- Tampons
- Zigarren- und Zigarrettenasche und -kippen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
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