Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Restmüll-, Bio- und Papiertonnen werden von der Stadt Haan zur Verfügung gestellt und geleert. Zulässig sind Restmülltonnen von 40 bis 1100 Liter bei 14-tägiger Leerung sowie Restmüllcontainer von 770 l und 1100 Liter bei wöchentlicher Leerung. Bei der Bemessung der Gefäßgröße ist ein Mindestrestmüllvolumen zu beachten.  Daneben sind Biotonnen mit 120 und 240 Liter Volumen bei wöchentlicher Leerung sowie Papiergefäße mit 120, 240 und 1100 Liter Volumen bei 4-wöchentlicher Leerung verfügbar. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5395b06b74f60b201a4b88d014770ae

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleestraße 8

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan

    Formulare

    Hinweise für Haan

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haan

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan

    Ortsrecht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haan

    Beginn der Gebührenpflicht ist der 1. Tag des Monats, der auf den Anschluss des Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Die Gebührenpflicht endet mit dem Ende des Monats, in dem der Abfallbehälter abgemeldet und abgeholt wird. Die Papiergefäße sind gebührenfrei.

    Fristen

    Hinweise für Haan

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haan

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haan

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haan

    Restmüll
    Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Die Zuteilung des Gefäßvolumens bei dem Restmüllgefäß erfolgt auf der Grundlage des festgesetzten Mindest-Restmüll-Gefäßvolumens pro Person und Woche. Abweichend kann auf Antrag ein geringeres Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 8 Litern Pro Person/Woche zugelassen werden, wenn der Abfallbesitzer/-erzeuger nachweist, dass durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung weniger Abfälle anfallen.

    Biomüll und Papier
    Daneben sind Biotonnen mit 120 und 240 Liter Volumen bei wöchentlicher Leerung sowie Papiergefäße mit 120, 240 und 1100 Liter Volumen bei 4-wöchentlicher Leerung verfügbar. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Haan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de