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    Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Medizinalaufsicht

    • Das Gesundheitsamt hat die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens und zur Führung von Berufsbezeichnungen zu überwachen, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.
    • Das Gesundheitsamt führt die Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens.
    • Es erteilt auf Antrag Berufserlaubnisse und Berufsanerkennungen, z. B. für Heilpraktiker, Krankenschwestern, Physiotherapie, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, etc.

    Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde anzuzeigen.

    Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

     

    Auskunft zu medizinischen Berufen

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    • Ärzten?
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    • Apothekern?
    • Heilpraktikern?
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    • Ergotherapeuten?
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    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsdienst (53/1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wiedenhof 1-3

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Informationen zu medizinischen Berufen sind kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de