Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen BerufsqualifikationOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für das Ablegen einer für die Anerkennung erforderlichen Prüfung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    • Diese Aufenthaltserlaubnis empfiehlt sich, wenn Sie kurz vor der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses stehen und nicht an weiteren Anpassungsmaßnahmen (LINK) teilnehmen müssen.
    • Bereits bei der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis prüfen wir für Sie die anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder zur qualifizierten Beschäftigung. Sollten Sie bereits ein Angebot für einen Arbeitsplatz haben teilen Sie uns dies gerne mit.
    Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für das Ablegen der Prüfung sowie für die Bekanntgabe der Ergebnisse und des abschließenden Bescheides zur Berufsanerkennung erteilt. Daher ist die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis individuell abhängig von den Bearbeitungszeiten der beteiligten Behörden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes nicht überschreiten.

    Wechsel des Aufenthaltszwecks

    Während Ihres Aufenthaltes zum Zwecke der beruflichen Anerkennung und auch nach dem Aufenthalt zum Zwecke der beruflichen Anerkennung ist ein Wechsel nur zu den folgenden Zwecken möglich:

    • Wechsel zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft
    • Wechsel zum Zweck der Arbeitsplatzsuche
    • Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung)
    Erwerbstätigkeit

    Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist Ihnen mit dieser Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_695b87578bf717335f388bc2651c30d2

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

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    Technisch geändert am 27.06.2024

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    Technisch geändert am 06.06.2023

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der beruflichen Anerkennung beantragen oder verlängern möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • ein aktuelles Passfoto
    • ein ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben i.H.v. 947,00 € pro Monat / 11.364,00 € für ein Jahr; Verpflichtungserklärung
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Bescheid der für die Anerkennung zuständigen Stelle
    • Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat)
    • Nachweis über den Prüfungstermin

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

    Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

    Formulare

    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihre ausländische Berufsqualifikation kann in Deutschland noch nicht vollständig anerkannt werden.
    • Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation bedarf noch einer Ablegung einer Prüfung.
    • Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse die der abzulegenden Prüfung entsprechen, in der Regel jedoch mindestens über Sprechkenntnisse auf Niveau A2.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eATKarte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eATKarte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden. Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Gebühr: bis zu 100,00 €

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de