Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für das Ablegen einer für die Anerkennung erforderlichen Prüfung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Diese Aufenthaltserlaubnis kann beantragt werden, wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten und hierfür zunächst weitere Prüfungen absolvieren müssen.
Mögliche Ziele:
- Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation
Berufsausübungserlaubnis
- Erhalt der Berufsausübungserlaubnis/Approbation
- Erlaubnis zum Führen einer besonderen Berufsbezeichnung erhalten
Allgemeine Informationen und Beratungsmöglichkeiten in der Region finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de
Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen und der Beantragung der Approbation erhalten Sie bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z. B. Verpflichtungserklärung oder Sperrkonto)
Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihre ausländische Berufsqualifikation kann in Deutschland noch nicht vollständig anerkannt werden.
- Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation bedarf noch einer Ablegung einer Prüfung.
- Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse die der abzulegenden Prüfung entsprechen, in der Regel jedoch mindestens über Sprechkenntnisse auf Niveau A2.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eATKarte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eATKarte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bielefeld
Die Kosten belaufen sich auf:
- 100,00 € bei erstmaliger Erteilung
- 67,00 € bei Verlängerung
Sie können bar und per girocard bezahlen.
Weitere Informationen
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Stichwörter
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