Gartenabfall Entsorgung

    Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Bitte wählen Sie das Thema Ihres Interesses:

    • Entsorgung von Restmüll
    • Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack)
    • Entsorgung von Altglas
    • Entsorgung von Altkleidern, Textilien und Schuhen
    • Entsorgung von Ast- und Strauchwerk
    • Entsorgung von Bauschutt und Boden
    • Entsorgung von Biomüll
    • Entsorgung von Elektronikschrott, Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten
    • Entsorgung von Schadstoffen
    • Entsorgung von Sperrmüll

    Wissenswerte Informationen zum Thema "Abfallentsorgung" finden Sie außerdem unter den nachstehenden Links.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cadeb856c872f0526324ac751d2c4eef

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Siemensstr. 6

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    • Häckselaktion: Kostenpflichtige Anmeldung
    • Abfallentsorgungssatzung
    • Abfallbeseitigungsgebührensatzung
    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de