Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Bitte wählen Sie das Thema Ihres Interesses:
- Entsorgung von Restmüll
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack)
- Entsorgung von Altglas
- Entsorgung von Altkleidern, Textilien und Schuhen
- Entsorgung von Ast- und Strauchwerk
- Entsorgung von Bauschutt und Boden
- Entsorgung von Biomüll
- Entsorgung von Elektronikschrott, Elektrogroßgeräten und Kühlgeräten
- Entsorgung von Schadstoffen
- Entsorgung von Sperrmüll
Wissenswerte Informationen zum Thema "Abfallentsorgung" finden Sie außerdem unter den nachstehenden Links.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
- Häckselaktion: Kostenpflichtige Anmeldung
- Abfallentsorgungssatzung
- Abfallbeseitigungsgebührensatzung
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020