Gartenabfall EntsorgungOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Auf Grundstücken sind so viele Abfallbehälter bereitzustellen, dass die anfallenden Abfälle aufgenommen werden können. Für Restmüll und Biomüll ist eine Mindestanzahl von Abfallbehälter bereitzustellen. Dies richtet sich danach, wie viele Personen (Hauptwohnsitz) auf dem Grundstück gemeldet sind.

    Die Beantragung von Abfallbehältern ist durch den Grundstückseigentümer bevorzugt über den hinterlegten Online-Antrag zu tätigen. Alternativ ist dies auch über das Kontaktformular oder per E-Mail möglich.

    Für die Antragsstellung werden folgende Daten benötigt:

    • Name und Anschrift des Eigentümers,
    • Adresse des Grundstücks,
    • Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auf dem Grundstück.

    Ihren ganz persönlichen Abfallkalender können Sie sich  hier anzeigen lassen. Weiter ist es möglich, eine Erinnerung an bevorstehende Abfuhren per E-Mail oder als Eintrag im Smartphone-Kalender anzufordern.

    Bei Problemen mit der Gelben Tonne wenden Sie sich bitte direkt an die Firma PreZero. Wählen Sie ausschließlich die Servicenummer 0800-886-6666 oder schreiben Sie eine E-Mail an: gelbetonne-muehlenkreis@prezero.com.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45cfbea5008f7146663331e1f94b9c7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauhof der Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nienburger Straße 37

    32469 Petershagen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 11 20

    32458 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die Stadt Petershagen erhebt für die Abfallentsorgungsleistungen eine einheitliche Benutzungsgebühr (Einheitsgebühr).

     

    Abfallbehälter                                                                                         

    Einheitsgebühr

      80-l-Restmüllgefäß + 120-l-Bioabfallgefäß + 120-l-Papiertonne

    135,00 €

    120-l-Restmüllgefäß + 120-l-Bioabfallgefäß + 120-l-Papiertonne

    177,00 €

    240-l-Restmüllgefäß + 240-l-Bioabfallgefäß + 240-l-Papiertonne

    338,00 €

     

    Für zusätzliches Bioabfall- und Papierbehältervolumen werden besondere Benutzungsgebühren (Sondergebühren) erhoben.

     

    Zusätzliches Bioabfall- und Papierbehältervolumen                 

    Sondergebühren

    120-l-Bioabfall-Behältervolumen

    100,00 €

    240-l-Bioabfall-Behältervolumen

    181,00 €

    zusätzliche 120-l-Papiertonne

    18,00 €

    zusätzliche 240-l-Papiertonne

    32,00 €

    240-l-Papiertonne statt 120-l-Papiertonne

    16,00 €

     

    Die Einheits- und Sondergebühren für Abfallbehälter ab 1.100 l und weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der  Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de