Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Sie möchten einen Abfallbehälter liefern, tauschen oder abholen lassen?
- Der Austausch, die Abholung oder die zusätzliche Neuauslieferung von Abfallbehältern ist gebührenpflichtig und nur auf schriftlichen Antrag des Grundstückeigentümers beziehungsweise des Gewerbetreibenden möglich!
- Ein Behältertausch ist jeweils in der 1. und 3. vollen Woche eines Monats möglich.
- Die Gebührenpflicht beginnt nach Ablauf des Monats, in dem das Grundstück oder Gewerbe an die Abfallentsorgung angeschlossen worden ist. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss entfällt. Der Anschluss ist mit der Abholung der Abfallbehälter beendet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Hinweise für Herford
Für den Umtausch, die Auslieferung oder den Einzug eines Behälters fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € an;
Für jede weitere Anfahrt zwecks Umtausch, Auslieferung oder Einzug von Behältern, die vom Antragsteller verschuldet wird, erheben wir eine Gebühr von 25,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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