Gartenabfall EntsorgungOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Hinweise für Wadersloh

    Dem Abfallkalender der Gemeinde Wadersloh können die Abfuhrtermine für die verschiedenen Abfallarten entnommen werden. Die Abfuhr von Restmüll-, Papier- und Gelber Tonne erfolgt im 4-wöchtlichen Rhythmus. Die Abfuhr des Bioabfalls im 2-wöchtlichen Rhythmus.

    Was zählt zum Restmüll oder Bioabfall?
    Welche Entsorgungsmöglichkeiten habe ich in der Gemeinde Wadersloh für den jeweiligen Abfall?
    Was geschieht mit den Abfällen, nachdem ich sie entsorgt habe?

    Hier finden Sie für die verschiedenen Abfallarten die entsprechenden Antworten!

    Falls Sie nicht wissen, wozu der von Ihnen zu entsorgende Abfall zählt, können Sie sich durch einen Klick auf den nachfolgenden Link über die Abfallart und über die entsprechende Entsorgungsmöglichkeit informieren.

    Falls Sie sich über eine bestimmte Abfall-Gruppe und deren Behandlung bei der Wiederverwertung oder Beseitigung näher informieren möchten empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Links:

    Altholz

    Gelbe Tonne

    Altkleider

    Glasverpackungen

    Altreifen

    Metallschrott

    Ausgeschlossene Abfälle

    Papier, Pappe, Karton

    Bauschutt

    Problemabfälle

    Bioabfall

    Restmüll

    Elektrogeräte

    Sperrmüll

    Informationen zu den aktuellen Gebühren für die Abfallentsorgung finden Sie unter folgendem Link:

    Gebühren Abfallentsorgung

    Hinweis: Wir sind bemüht, eine möglichst vollständige Liste anzubieten. Sollten Sie einen Begriff nicht finden, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Danke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4cfa30a6f12f90a788b19cf2b277c680

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dezernat 3

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat 3

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat 3

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat 3

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wadersloh

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de