Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Dem Abfallkalender der Gemeinde Wadersloh können die Abfuhrtermine für die verschiedenen Abfallarten entnommen werden. Die Abfuhr von Restmüll-, Papier- und Gelber Tonne erfolgt im 4-wöchtlichen Rhythmus. Die Abfuhr des Bioabfalls im 2-wöchtlichen Rhythmus.
Was zählt zum Restmüll oder Bioabfall?
Welche Entsorgungsmöglichkeiten habe ich in der Gemeinde Wadersloh für den jeweiligen Abfall?
Was geschieht mit den Abfällen, nachdem ich sie entsorgt habe?
Hier finden Sie für die verschiedenen Abfallarten die entsprechenden Antworten!
Falls Sie nicht wissen, wozu der von Ihnen zu entsorgende Abfall zählt, können Sie sich durch einen Klick auf den nachfolgenden Link über die Abfallart und über die entsprechende Entsorgungsmöglichkeit informieren.
Falls Sie sich über eine bestimmte Abfall-Gruppe und deren Behandlung bei der Wiederverwertung oder Beseitigung näher informieren möchten empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Links:
Informationen zu den aktuellen Gebühren für die Abfallentsorgung finden Sie unter folgendem Link:
Hinweis: Wir sind bemüht, eine möglichst vollständige Liste anzubieten. Sollten Sie einen Begriff nicht finden, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Danke.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wadersloh
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020