Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Grünabfall
Ab 2020 haben Privathaushalte die Möglichkeit, ihren Grünabfall ganzjährig von montags bis samstags in haushaltsüblichen Mengen an den Standorten der Fa. Lohmann der Fa. Ahlert zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenlos anzuliefern.
Fa. Lohmann Containerdienst GmbH
Gutenbergstraße 4
48282 Emsdetten
E-Mail: info@lohmann-entsorgung.de
Telefon: 02572/93050
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7:00 Uhr-17:00 Uhr und Samstag 7:00 Uhr-12:00 Uhr
Fa. Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Straße 30
48268 Greven
Homepage: www.ahlert24.de
Telefon: 02575/977
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:00 Uhr-17:00 Uhr und Samstag 08:00 Uhr-12:00 Uhr
Die Stadt Emsdetten weist darauf hin, dass für die Entsorgung von Grünabfällen die zulässigen Entsorgungswege (z.B. Biotonnen, Abfuhr sperriger Grün- und Gartenabfälle, Grüncontainer) zu nutzen sind. Eine Entsorgung in Böschungen, in Gräben, auf öffentlichen Grünflächen u.a. ist nicht erlaubt.
Entsorgung Elektrogeräte
Eine kostenfreie Abgabe aller Elektrogeräte ist bei der Firma Metallrecycling Lohmann GmbH (Gutenbergstr. 7)
montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
samstags von 7:00 bis 12:00 Uhr (Annahme bis 11:30 Uhr) möglich.
Auf Anforderung werden Elektrogroßgeräte gegen eine Gebühr von 15,00 € pro Ladepunkt bei Ihnen abgeholt (ab Bordsteinkante).
Die Abholung durch Firma Metallrecycling Lohmann GmbH können Sie unter Tel. 930 50 vereinbaren.
Stand aller Angaben inkl. Kosten: 01.01.2024
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Emsdetten
Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie im Bereich "Umwelt/Klimaschutz" - "Abfall"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Emsdetten