Vorgesehen zum Löschen - Gartenabfall Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Bearbeitungsdauer
individuell
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Mit der ersten Grünschnittsammlung im Jahr werden auch abgeschmückte Weihnachtsbäume entsorgt.
Nur bei der dritten Sammlung (Herbstsammlung) wird auch in offenen Gefäßen oder Säcken bereitgestellter Grünschnitt abgefahren. Der Grünschnitt ist so an den Straßenrand zu legen, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020