Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher
Sie können sich einbürgern lassen, wenn Sie mit einem oder einer Deutschen verheiratet sind oder in (eingetragener) Lebenspartnerschaft zusammenleben.
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Bearbeitungsdauer
Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate. Das Entlassungsverfahren aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kann je nach Herkunftsland wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.
Kosten
EUR 255,00 je Einbürgerung
EUR 51,00 für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind, welches keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat
Weitere Informationen
https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021