Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuschuss zu den Mehrkosten für eine erforderliche denkmalpflegerische Maßnahme

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals dienen, können private Denkmaleigentümer*innen vor Beginn der Maßnahme bei der Denkmalbehörde einen finanziellen Zuschuss beantragen. Ob die Denkmalbehörde die Maßnahme bezuschussen kann, hängt von der Höhe der vorhandenen Haushaltmittel sowie von der Anzahl und Dringlichkeit der eingegangenen Anträge ab.

    Die Beantragung einer Zuwendung ist für eine Maßnahme pro Jahr möglich.

    Für die Bezuschussung kleinerer Maßnahmen:

    ... können Sie einen Antrag bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres einreichen. Erst nach dieser Frist entscheidet die Denkmalbehörde über die Förderung und die Förderhöhe der eingegangen Anträge.

    Bei Förderung größerer Maßnahmen:

    ... kann die maximale Förderhöhe bis zu 50% pro Maßnahme und Jahr betragen.

    Es ist möglich, den Eigenanteil von mindestens 50% bei größeren Maßnahmen als Sach- und/oder Arbeitsleistung zu erbringen. Der Antrag muss in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden.

    Die Denkmalbehörde empfiehlt, frühzeitig mit dem*der zuständigen Denkmalpfleger*in Kontakt aufzunehmen.

    Weitere Informationen zu anderen Zuwendungen / Zuschüssen finden Sie auf unserer Internetseite.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fee07c55d8f61ffc69eafa2befa197cb

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgwall 14

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23876

    Fax: +49 231 50-23876

    E-Mail: denkmalbehoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Bei kleineren Maßnahmen:

    • Die Maßnahme muss dem Erhalt des Denkmals dienen. (Bausumme bis ca. 15.000 €).
    • Es liegt eine denkmalpflegerische Erlaubnis vor oder diese wird beantragt.
    • Beantragung nur bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres.
    • Der Beginn der Arbeiten darf nicht vor der Genehmigung erfolgen oder es muss ein vorzeitigter Maßnahmenbeginn beantragt werden.
    Bei größeren Maßnahmen:

    • Die Maßnahme muss dem Erhalt des Denkmals dienen.
    • Es liegt eine denkmalpflegerische Erlaubnis vor oder diese wird beantragt.
    • Beantragung nur bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr.
    • Beginn der Arbeiten nicht vor der Förderzusage.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Beantragung ist bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres möglich. Erst nach dieser Frist entscheidet die Untere Denkmalbehörde über die Förderung und die Förderhöhe der eingegangenen Anträge.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de