Zuschuss zu den Mehrkosten für eine erforderliche denkmalpflegerische Maßnahme
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals dienen, können private Denkmaleigentümer*innen vor Beginn der Maßnahme bei der Denkmalbehörde einen finanziellen Zuschuss beantragen. Ob die Denkmalbehörde die Maßnahme bezuschussen kann, hängt von der Höhe der vorhandenen Haushaltmittel sowie von der Anzahl und Dringlichkeit der eingegangenen Anträge ab.
Die Beantragung einer Zuwendung ist für eine Maßnahme pro Jahr möglich.
Für die Bezuschussung kleinerer Maßnahmen:
... können Sie einen Antrag bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres einreichen. Erst nach dieser Frist entscheidet die Denkmalbehörde über die Förderung und die Förderhöhe der eingegangen Anträge.
Bei Förderung größerer Maßnahmen:
... kann die maximale Förderhöhe bis zu 50% pro Maßnahme und Jahr betragen.
Es ist möglich, den Eigenanteil von mindestens 50% bei größeren Maßnahmen als Sach- und/oder Arbeitsleistung zu erbringen. Der Antrag muss in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden.
Die Denkmalbehörde empfiehlt, frühzeitig mit dem*der zuständigen Denkmalpfleger*in Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen zu anderen Zuwendungen / Zuschüssen finden Sie auf unserer Internetseite.
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde
Adresse
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Bei kleineren Maßnahmen:
- Die Maßnahme muss dem Erhalt des Denkmals dienen. (Bausumme bis ca. 15.000 €).
- Es liegt eine denkmalpflegerische Erlaubnis vor oder diese wird beantragt.
- Beantragung nur bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres.
- Der Beginn der Arbeiten darf nicht vor der Genehmigung erfolgen oder es muss ein vorzeitigter Maßnahmenbeginn beantragt werden.
- Die Maßnahme muss dem Erhalt des Denkmals dienen.
- Es liegt eine denkmalpflegerische Erlaubnis vor oder diese wird beantragt.
- Beantragung nur bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr.
- Beginn der Arbeiten nicht vor der Förderzusage.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Beantragung ist bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres möglich. Erst nach dieser Frist entscheidet die Untere Denkmalbehörde über die Förderung und die Förderhöhe der eingegangenen Anträge.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen