Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Im Rahmen zur Verfügung gestellter Fördergelder können denkmalpflegerische Arbeiten finanziell unterstützt werden. Je nach Maßnahme, Standort des Objektes und Umfang sind unterschiedliche Fördertöpfe denkbar. Hier gilt: möglichst früh die Planungen bei der Unteren Denkmalbehörde vorstellen, Kostenvoranschläge und ggf. Machbarkeitsstudien vorlegen. Auf Basis dieser Unterlagen kann ein möglicher Förderbetrag ermittelt und angemeldet werden.
Förderprogramm des Landes NRW
Für umfangreichere Maßnahmen gibt es seit 2018 wieder die Möglichkeit, sich bei der Bezirksregierung Detmold für das Denkmalförderungsprogramm des Landes anzumelden. Ein Zuschuss kann nur für Restaurierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Substanz gewährt werden. Modernisierungen und Renovierungen werden nicht gefördert.
Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres für eine Auszahlung im darauffolgenden Jahr gestellt werden.
Stadtpauschale
Zur Förderung kleinerer denkmalpflegerische Maßnahmen stellen das Land und die Stadt Petershagen je zur Hälfte Fördermittel zur Verfügung. Hiermit können denkmalbedingte Mehrkosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Baudenkmales gefördert werden. Hierfür steht jedoch nur ein begrenzter Etat zur Verfügung, über dessen Bereitstellung zudem jährlich neu entschieden werden muss.
Ein Zuschussantrag kann bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Die Maßnahme muss grundsätzlich im Jahr der Beantragung auch abgeschlossen werden, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung.
Sonstige Fördermöglichkeiten
- Darlehensförderung
Für gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler besteht die Möglichkeit, zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung der Sanierung eines Denkmales oder sonstiger wertvoller und erhaltenswerter Bausubstanz über die NRW.Bank zu erhalten. Das Darlehen ist über ein beliebiges Kreditinstitut zu beantragen, das den Antrag an die NRW.Bank weiterleitet. - Zuschussprogramme sonstiger Institutionen
Neben der staatlichen Denkmalförderung gibt es private und gemeinnützige Institutionen, die den Erhalt von Kulturdenkmälern finanziell unterstützen, darunter z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die NRW-Stiftung. Unterstützt werden in der Regel aufwendige, restaurative Sanierungsmaßnahmen zur Rettung eines Denkmales, keine allgemeinen Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten.
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Nordrhein-Westfalen
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