Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Eine Förderung kann u.a. bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Land NRW u.a. beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit Einzelförderungen zu beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erlaubnis nach § 9 Abs. 1a, b oder c DSchG NRW. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef berät Sie zudem gerne über die oben genannten Antragsverfahren.

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Genehmigung als Denkmal

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de