Reisegewerbe
Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Wer eine selbstständige Tätigkeit im Reisegwerbe beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z.B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in seinem Wohnort.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt
- Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
- Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden
- Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finansamtes
- Aktuelles Passbild
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Kamen