Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Bergkamen
Eine Reisegewerbekarte benötigt wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren verkauft oder ankauft Dienstleistungen anbietet oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Sofern Sie eine unselbstständige Reisegewerbetätigkeit ausüben möchten benötigen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Reisegewerbekarteninhabers.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergkamen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Bergkamen