ReisegewerbeOnline erledigen

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren anbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis). Die Reisegewerbekarte ist personengebunden, nicht übertragbar und kann sowohl an natürliche als auch an juristische Personen (zum Biepsiel eine GmbH) erteilt werden.

    Wenn Sie eine unselbständige Reisegewerbetätigkeit ausüben möchten, benötigen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Firmeninhabers. Die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers. Vor der Erteilung einer Reisegewerbekarte ist die Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit notwendig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    AG Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Soest

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921/103-2113

    Fax: 02921/103 82 113

    E-Mail: gewerbe@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Soest

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921/103-2113

    Fax: 02921/103 82 113

    E-Mail: gewerbe@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben siehe Formulare)

    Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)

    Führungszeugnis ("Belegart 0", zu beantragen beim BürgerBüro der Stadt Soest)

    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ("Belegart 9", zu beantragen beim BürgerBüro der Stadt Soest)

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben, für Soest: Stadt Soest, Abteilung Finanzen, Windmühlenweg 21)

    Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)

    Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende, beziehungsweise der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte; für Soest:  Amtsgericht Soest, Nöttenstraße 28)

    Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals "Gesundheitszeugnis", zu beantragen beim Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, Soest, nur für Personen, die erstmalig gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellen, behandeln oder abgeben)

    Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)

    Antrag durch eine juristische Person Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.

    Vorsprache
    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    §§ 55 ff. Gewerbeordnung

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Rahmengebühr von 50,00 € bis 500,00 € (begrenzt auf den Verwaltungsaufwand). Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 €.

    Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de