Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Ausübung eines Reisegewerbes und Erteilung einer Reisegewerbekarte

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    1. selbständig oder unselbständig in eigener Person
        Waren feilbietet (zum Verkauf anbietet)
        oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,  
        Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen
        aufsucht oder

    2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller
        oder nach Schaustellerart ausübt.

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte. Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Anröchte haben.

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn jedoch Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, so ist ihm die Reisegewerbekarte zu versagen.

    Es gibt jedoch auch einige wenige gewerbliche Tätigkeiten, die keiner Reisegewerbekarte bedürfen und Tätigkeiten, die im Reisegewerbe verboten sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Ordnungsamt.

     

    Hinweise!
    Für Ausländer:
    Hier sind je nach Nationalität verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen zu beachten. Setzen Sie sich bitte mit dem Ausländeramt des Kreises Soest in Verbindung.

    Kreis Soest, Hoher Weg 1-3,
    59494 Soest
    Telefon 02921-30-0
    Telefax 02921-30-2945

    Internet: www.hellwegregion.de 
    E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de

    Erlaubnispflicht:
    Das Reisegewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die beantragte Reisegewerbekarte erteilt ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und können die Versagung der beantragten Reisegewerbekarte zur Folge haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Anröchte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02947/888-324

    Fax: 02947/888-8324

    E-Mail: post@anroechte.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kirmes

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Anröchte

    • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
    • Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
    • Vorlage eines Führungszeugnisses, Belegart O (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
    • 1 Passbild (neuesten Datums)


    Bei Handel mit Lebensmitteln ist erforderlich:

     

         a)    bei unverpackten Lebensmitteln:

                - eine amtsärztliche Bescheinigung vom Kreisgesundheitsamt

                  gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

                - eine IHK-Bescheinigung (Bescheinigung über die Unterrichtung nach

                  § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes)

     

         b)    bei verpackten Lebensmitteln:
                - die Bescheinigung eines Arztes darüber, dass der Antragsteller frei
                  von ansteckenden Krankheiten ist.

     

      

     

    Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Anröchte

    Gewerbeordnung

    Kosten

    Hinweise für Anröchte

    Für die Erteilung der Reisegewerbekarte wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist hierfür ein Gebührenrahmen vorgesehen, der zwischen 50,00 € und 500,00 € liegt.

    Für die Festsetzung der Gebühr ist der Verwaltungsaufwand maßgeblich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de