Reisegewerbe

    Reisegewerbekarte

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Ein Reisegewerbe betreibt wer,

    • gewerbsmäßig (das heißt Sie wollen Gewinne erzielen)

    • ohne vorhergehende Bestellung (das heißt der Kunde wird überraschend aufgesucht)

    • außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (das heißt Sie sind mobil/zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)

    • Waren oder Leistungen

    • zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder

    • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)

    Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.

    Die Beantragung kann online oder persönlich erfolgen.

    Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufzunehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kierspe

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359/661-132

    Fax: 02359/661-199

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    • Reisepass oder Personalausweis

    • Ausländische Antragsteller benötigen ihre Aufenthaltserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    • Reisegewerbekarte 250,00 €

    • Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 €

    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13,00 €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zur Reisegewerbekarte online finden Sie hier:

    Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de