Reisegewerbe

    Reisegewerbekarte

    Hinweise für Büren

    Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie, wenn Sie

    • gewerbsmäßig,

    • ohne vorhergehende Bestellung und

    • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

    • Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen, oder

    • Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen, oder

    • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

    Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen angeboten oder Bestellungen angenommen werden. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe und der Gewerbetreibende benötigt für den Vertrieb außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, Ausstellung oder eines Marktes in der Regel eine Reisegewerbekarte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet III/03: Ordnungswesen / Wahlen / Feuerwehr

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Büren - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstr. 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951/970-0

    E-Mail: info@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Büren

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970-212

    Fax: 05251 132-2738-216

    E-Mail: runken@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Zur Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigen Sie:

    • Antragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

    • Kopie des Personalausweises

    • Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)

    • ggfs. Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitsamt)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Diese wird anhand vorzulegender Unterlagen überprüft. Weiterhin werden von hier aus Stellungnahmen, z. B. bei der Polizei, einholt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Wanderlager

    Wird die Verkaufsveranstaltung über einen längeren Zeitraum (z.B. über sechs Wochen) im selben Raum betrieben, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann wird eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Den Verkauf in Form eines Wanderlagers müssen Sie zwei Wochen vor Beginn der Verkaufsveranstaltung anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ca. 1-2 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet erteilt werden.

    Wanderlager

    Die öffentliche Ankündigung kann beispielsweise durch Plakate, Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, Postwurfsendungen, Ausrufen auf der Straße, Werbung in Radio und Fernsehen erfolgen. Auch das Verteilen von "persönlichen Einladungen" (z.B. an die Bewohner eines Häuserblocks) gilt als öffentliche Bekanntmachung, wenn die Verkaufsveranstaltung grundsätzlich allen Personen offen steht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Büren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de