ReisegewerbeOnline erledigen

    Reisegewerbekarte

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 

    2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1

    33175 Bad Lippspringe

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Lippspringe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1

    33175 Bad Lippspringe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05252 26-138

    Fax: 05251 132-2733138

    E-Mail: gewerbe@bad-lippspringe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Lippspringe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1

    33175 Bad Lippspringe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05252 26-138

    Fax: 05251 132-2733138

    E-Mail: gewerbe@bad-lippspringe.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Lippspringe

    • ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohneramt

    • ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohneramt

    • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    • ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)

    • 2 Lichtbilder neueren Datums

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de