Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu habe Waren anbietet, vertreibt oder ankauft. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart gehören zum Reisegewerbe.
Zur Ausübung des Reisegewerbes bedarf es einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Ausnahmen von der Reisegewerbekartenpflicht bestimmen sich nach der Gewerbeordnung, diese Tätigkeiten sind jedoch teilweise anzeigepflichtig.
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022