ReisegewerbeOnline erledigen

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Sie betreiben ein sogenanntes Reisegewerbe, weil Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Ihre Dienstleistung anbieten?

    Dann ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die

    • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 

    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schlangen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    33189 Schlangen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05252/981-134

    Fax: 05252/981-222

    E-Mail: gewerbe@gemeinde-schlangen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schlangen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    33189 Schlangen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05252/981-134

    Fax: 05252/981-222

    E-Mail: gewerbe@gemeinde-schlangen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    • Formeller Antrag

    • Personalausweis oder Pass

    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.

    • Führungszeugnis (Belegart 0) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.

    • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht,  ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen


    bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Anbieten von Imbisswaren):

    • sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    • Sie beabsichtigen eine Tätigkeit im Reisegewerbe

    • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Reisegewerbekarte - § 55 Gewerbeordnung (GewO) 

    Weitere Informationen - ab § 55a ff Gewerbeordnung (GewO) 

    Gebühren - Tarifstelle 12.12.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei Ordnungsamt der Stadtverwaltung (Marktmeister) beantragt werden. 
    weiterer Ablauf: 
    Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de