Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Sie betreiben ein sogenanntes Reisegewerbe, weil Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Ihre Dienstleistung anbieten?
Dann ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die
Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formeller Antrag
Personalausweis oder Pass
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
Führungszeugnis (Belegart 0) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen
bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Anbieten von Imbisswaren):
sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.
Voraussetzungen
Hinweise für Schlangen
Sie beabsichtigen eine Tätigkeit im Reisegewerbe
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Schlangen
Rechtsgrundlage(n)
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Reisegewerbekarte - § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Weitere Informationen - ab § 55a ff Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren - Tarifstelle 12.12.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Kosten
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Die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110,00 Euro.
Weitere Informationen
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Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei Ordnungsamt der Stadtverwaltung (Marktmeister) beantragt werden.
weiterer Ablauf:
Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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