Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wozu dient die Reisegewerbekarte?
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes Waren oder Dienstleistungen anbietet bzw. Bestellungen hierfür entgegennimmt, als Schausteller tätig ist oder ein Wanderlager betreibt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. Vertreter an der Haustür (aber nicht Handelsvertreter), Standverkäufer auf Märkten und Anbieter von Kaffeefahrten. Auch erlaubnispflichtiges Gewerbe ist bei der Stadt Gütersloh zu beantragen.
Das Reisegewerbe darf aber nicht mit Reisebüros oder Reiseveranstaltern verwechselt werden.
Der Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh stellt für diejenigen Gewerbetreibenden eine Reisegewerbekarte aus, die in Gütersloh ihren Hauptwohnsitz haben.
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Ansprechpartner
Gewerbe und allg. Ordnungsaufgaben im Fachbereich Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 82-2770
Fax: 05241 82-3291
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh