Reisegewerbe
Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Für den Betrieb eines Reisegewerbes (Aufsuchen von Kunden ohne vorherige Bestellung außerhalb der gewerblichen Niederlassung) ist die Erteilung einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Wenn Sie gewerbsmäßig, außerhalb eines festen Ladenlokals Leistungen anbieten oder Bestellungen dafür entgegennehmen, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Sollten Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, müssen Sie eine Reisegewerbekarte besitzen.
Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Ihr persönliches Erscheinen beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt ist notwendig. Rechtsgrundlagen allgemein § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)
Wenn Sie gewerbsmäßig, außerhalb eines festen Ladenlokals Leistungen anbieten oder Bestellungen dafür entgegennehmen, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Sollten Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, müssen Sie eine Reisegewerbekarte besitzen.
Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Ihr persönliches Erscheinen beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt ist notwendig. Rechtsgrundlagen allgemein § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oelde
- Personalausweis, ersatzweise Pass
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen der Stadtkasse Oelde
- Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgerbüro Oelde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro Oelde)
- im Falle des Schaustellergewerbes: Nachweis der Haftpflichtversicherung
- im Falle von Speisenzubereitung: Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes oder Gesundheitszeugnis
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Oelde