Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Für den Betrieb eines Reisegewerbes (Aufsuchen von Kunden ohne vorherige Bestellung außerhalb der gewerblichen Niederlassung) ist die Erteilung einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

    Wenn Sie gewerbsmäßig, außerhalb eines festen Ladenlokals Leistungen anbieten oder Bestellungen dafür entgegennehmen, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Sollten Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, müssen Sie eine Reisegewerbekarte besitzen.

    Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt und erfordert die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.

    Ihr persönliches Erscheinen beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt ist notwendig.   Rechtsgrundlagen allgemein § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-237

    Fax: 02522 72-460

    E-Mail: stefan.boegel@oelde.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oelde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72237

    Fax: 02522 72135

    E-Mail: gewerbe@oelde.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    • Personalausweis, ersatzweise Pass
    • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen der Stadtkasse Oelde
    • Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgerbüro Oelde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro Oelde) 
    • im Falle des Schaustellergewerbes: Nachweis der Haftpflichtversicherung
    • im Falle von Speisenzubereitung: Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes oder Gesundheitszeugnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oelde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de