Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder verkauft, Leitungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

    2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.


    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c791012a1d9e43a2f4908d6ce8013c60

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-130

    Fax: 05454 911-107

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hörstel

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Str. 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454/911-135

    Fax: 05454/911-8135

    E-Mail: ordnungsamt@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
    • polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)

    sofern mit Lebensmitteln gearbeitet wird:

    • Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).


    Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist ein Antrag erforderlich. Es empfiehlt sich daher, persönlich beim o.a. Ansprechpartner vorzusprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Je nach Tätigkeit zwischen 150,00 und 250,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de