Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder verkauft, Leitungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hörstel
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
sofern mit Lebensmitteln gearbeitet wird:
- Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes
Voraussetzungen
Hinweise für Hörstel
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist ein Antrag erforderlich. Es empfiehlt sich daher, persönlich beim o.a. Ansprechpartner vorzusprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Hörstel
Je nach Tätigkeit zwischen 150,00 und 250,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022