Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Senden

    Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung und außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen feilbietet.

    Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen.  

    Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den Onlineantrag oder den Antrag im PDF-Format.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2177f476c3165b2f3be384a77037c3ae

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Anton-Aulke-Ring 62

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597 699-0

    Fax: 02597 699-100

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Senden

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstr. 30

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597 699-805

    Fax: 02597 699-100

    E-Mail: info@senden-westfalen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Senden

    • aktuelles Lichtbild, Passfoto
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Senden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Senden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de