ReisegewerbeOnline erledigen

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Wer im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchte benötigt eine Reisegewerbekarte (Erlaubnis). 
    Wer nicht selbständig im Reisegewerbe tätig werden möchte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Inhaberin/des Inhabers des Reisegewerbes.

    Wer ein solches Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Reisegewerbekarte ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zu beantragen. Hierbei beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von vier Wochen.  

    Benötigte Unterlagen

    Behördliches Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder im Bürgercenter beantragen.

    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Den Auszug können Sie direkt bei der Antragstellung beantragen.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.

    Auszug aus der Schuldnerkartei

    Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in denen Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten.

    Handelsregisterauszug (juristische Personen)

    Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterverzeichnis (juristische Personen)

    Nur für den Verkauf von unverpackten Lebensmitteln: Bescheinigung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (Original u. Kopie) des Gesundheitsamtes.

    Für die Beantragung der Reisegewerbekarte nutzen Sie den u. a. Antrag.

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_682186d9577e429b7270bff75802aaf9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-313

    Fax: 02594 12-349

    E-Mail: gewerbe@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-313

    Fax: 02594 12-349

    E-Mail: gewerbe@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Name Typ Kosten Beschreibung Die Gebühr beträgt Gebuehr zwischen 150,00 und 500,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de