Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Rhede

    Allgemeine Informationen

    Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.

    Auch für selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar und entbindet Sie auch nicht von den Ladenschlusszeiten.

    Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte können Sie bei dem Team "Sicherheit und Ordnung, Entsorgung" nur dann beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Rhede gemeldet sind und persönlich vorsprechen.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Rhede

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 9

    46414 Rhede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02872/930-345

    Fax: 02872/930-49-345

    E-Mail: i.hungerkamp@rhede.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    30.3 Fachabteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 9

    46414 Rhede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02872 930-0

    Fax: 02872 930-450

    E-Mail: Info@Rhede.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhede

    • Personalausweis, bzw. Paß mit aktueller Meldebscheinigung
    • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      (Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      (Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
      (Steueramt/Stadtkasse der Wohnsitz- und Betriebssitzgemeinde)
    • 1 aktuelles Paßfoto

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhede

    §§ 55 ff. Gewerbeordnung

    Kosten

    Hinweise für Rhede

    Für das Erteilen einer Reisegewerbekarte gibt es einen Gebührenrahmen von 50 - 500 Euro; im einzelnen gelten die folgenden Gebührensätze:

    Unbefristete Erteilung

    a) für eine Warengattung: 150,00 Euro

    für jede weitere Warengattung: 50,00 Euro

    b) gewerbliche Leistungen: 150,00 Euro

    c) Schausteller

    kleiner Umfang (z.B. Schießhalle, Verlosung): 200,00 Euro

    mittlerer Umfang (z.B. Kinderkarussell): 350,00 Euro

    großer Umfang (z.B. Autoscooter): 500,00 Euro

    befristete Erteilung

    (Mindestgebühr: 50,00 Euro)

    a) bis zu 2 Jahren: 1/5 der jeweiligen Gebühren der unbefristeten Erteilung

    b) für jedes weitere Jahr bis 5 Jahre: jeweils 1/5 der jeweiligen Gebühren der unbefristeten Erteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rhede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de