Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Rhede
Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.
Auch für selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar und entbindet Sie auch nicht von den Ladenschlusszeiten.
Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte können Sie bei dem Team "Sicherheit und Ordnung, Entsorgung" nur dann beantragen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Rhede gemeldet sind und persönlich vorsprechen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhede
- Personalausweis, bzw. Paß mit aktueller Meldebscheinigung
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
(Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung
(Steueramt/Stadtkasse der Wohnsitz- und Betriebssitzgemeinde) - 1 aktuelles Paßfoto
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhede
§§ 55 ff. Gewerbeordnung
Kosten
Hinweise für Rhede
Für das Erteilen einer Reisegewerbekarte gibt es einen Gebührenrahmen von 50 - 500 Euro; im einzelnen gelten die folgenden Gebührensätze:
Unbefristete Erteilung
a) für eine Warengattung: 150,00 Euro
für jede weitere Warengattung: 50,00 Euro
b) gewerbliche Leistungen: 150,00 Euro
c) Schausteller
kleiner Umfang (z.B. Schießhalle, Verlosung): 200,00 Euro
mittlerer Umfang (z.B. Kinderkarussell): 350,00 Euro
großer Umfang (z.B. Autoscooter): 500,00 Euro
befristete Erteilung
(Mindestgebühr: 50,00 Euro)
a) bis zu 2 Jahren: 1/5 der jeweiligen Gebühren der unbefristeten Erteilung
b) für jedes weitere Jahr bis 5 Jahre: jeweils 1/5 der jeweiligen Gebühren der unbefristeten Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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