Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Gewerbe: Reisegewerbekarte
Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.
Dies ist der Fall, wenn Sie
- gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
- Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Antragsformular
- Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
- ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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