Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gewerbe: Reisegewerbekarte

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.

    Dies ist der Fall, wenn Sie

    • gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
    • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
    • Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
    • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben

    Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_128fb2390b25ae702b276030f1a38d7f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt-Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241243 285

    Fax: 02241/24377-285

    E-Mail: Peter.Muenz@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Antragsformular
    • Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
    • Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
    • aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
    • Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
    • ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de