Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten/ Flohmärkten. Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht (hierzu zählen z.B. auch die sogenannten Haustürgeschäfte und das Werben für Zeitschriften- und Bücherabonnements) oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte. Sie kann beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dinslaken haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Ladenschlusszeiten gelten auch im Reisegewerbe.

    Als Antragsteller müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

    • Zuverlässigkeit.

    Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • für Ausländer oder Staatenlose eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt,
    • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" - Belegart O (nicht älter als drei Monate)
    • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" Belegart O (nicht älter als drei Monate)
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)
    • beim Handel mit unverpackten Lebensmitteln/ Speisen ein Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die "Belehrung gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz".

    Die konkrete Tätigkeit, die mit der Reisegewerbekarte ausgeübt werden soll, ist anzugeben. Eine persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

    Ausnahmen:

    Von der Reisegewerbekartenpflicht befreit ist,

    • wer ausschließlich auf gemäß § 69 der Gewerbeordnung festgesetzten Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten Erzeugnisse aus eigener Urproduktion (Obst, Gemüse usw.) verkauft, da hier die Marktprivilegien gelten, zu denen die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht gehört
    • wer von einem Verkaufswagen oder ähnlichem in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt.

    In diesen Fällen ist jedoch eine Gewerbeanmeldung zu erstatten.

    Verwaltungsgebühr:

    Die zurzeit geltenden Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und können zwischen 50 Euro und 500 Euro betragen (siehe RdErl. d. Ministeriums für Inneres).

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31108 | Janine Wiechert

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31220 | Anke Willemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31220 | Anke Willemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31108

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dinslaken

    Adresse

    Hausanschrift

    Fr. Ebert-Str. 31

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66433

    Fax: 02064-6611433

    E-Mail: ordnung@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de