Reisegewerbe

    Reisegewerbe Erlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Für das Feilbieten von Waren, das Aufsuchen von Bestellungen oder das Anbieten von Leistungen, bzw. Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen wird eine Erlaubnis der zuständigen Gewerbestelle benötigt, wenn dies gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne diese, geschieht. Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten wie:

    • das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung,
    • das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen,
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellende oder nach Schaustellerart (volksfesttypische Geschäfte).

    Jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen ist erneut genehmigungspflichtig und wird in der vorhandenen Reisegewerbekarte auf Antrag nachgetragen. Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit. Beschäftigte benötigen eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte, wie während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen ist.

    Keine Reisegewerbekarte

    Für einige Tätigkeiten des Reisegewerbes  benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Das betrifft beispielsweise

    • den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden,
    • das Feilbieten von Druckwerken im Straßenverkauf (mobiler Zeitungsverkauf).

    Diese Tätigkeit unterliegen jedoch den übrigen Bestimmungen für das Reisegewerbe (z. B. der Anzeigepflicht), soweit dort nichts Anderes bestimmt ist.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Oetker-Str. 98-102

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02154/949-668

    Fax: 02154/949-665

    E-Mail: gewerbestelle@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Antrag, Ausweisdokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass), Einfaches Führungszeugnis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die persönliche Zuverlässigkeit in Bezug auf die konkret avisierte reisegewerbliche Tätigkeit.

    Für die Ausübung der Erlaubnisgewerbe  (u.a. Bewacher, Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater) im Reisegewerbe werden zusätzlichen die Anforderungen entsprechend den Anforderungen im stehenden Gewerbe gestellt.

    Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Viersen. Ist Antragsteller eine juristische Person, muss die Bescheinigung nur für die juristische Person vorgelegt werden.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Stadt Willich. Ist Antragsteller eine juristische Person, muss die Bescheinigung nur für die juristische Person vorgelegt werden.

    Auszug aus dem Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)

    Gesundheitszeugnis oder Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln und Speisen. Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wird durch das Gesundheitsamt des Kreises Viersen durchgeführt. Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung. Sollten Sie im Besitz eines Gesundheitszeugnisses sein, müssen Sie nicht zusätzlich eine Bescheinigung über eine erfolgte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorlegen.

    Die persönlichen Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Kommune (Gewerbeamt). Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Wenn Sie den Antrag (online möglich) auf Erteilung einer Reisegewerbekarte bei der zuständigen Gewerbestelle eingereicht haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die Gewerbestelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die beantragte Reisegewerbekarte.

    Online erledigen

    In Nordrhein-Westfalen können Gewerbeanzeigen bzw. -meldungen über das Wirtschafts-Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) vollständig digital abgewickelt werden. Eine persönliche Vorsprache ist auch hier nicht erforderlich.

    Im WSP.NRW finden Sie wichtige Formulare und Ansprechpersonen und Antworten auf viele Fragen zum Reisegewerbe und Wanderlager. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und weitere digitale Services in Anspruch nehmen.

    Die Beantragung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW schließt mit einer Einreichungsbestätigung ab und ist ohne Unterschrift gültig.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Die Reisegewerbekarte muss vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

    Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit im Reisegewerbe beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat

    Es handelt ordnungswidrig, wer ohne die erforderliche Reisegewerbekarte tätig wird.

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • Reisegewerbekarte: 50,00€ bis 500,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de