Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben
- Waren verkauft oder ankauft, Bestellungen aufsucht und/oder Dienstleistungen anbietet
oder - selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch Schaustellerart ausübt.
Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neuss
Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte durch eine natürliche Person sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis
- Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss)
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)
- zwei Passbilder aus neuester Zeit
Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die
- "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" vorzulegen.
Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss, Oberstraße 91, 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-5389
Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte durch eine juristische Person sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Führungszeugnis des Geschäftsführers der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und den Geschäftsführer (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für die juristische Person und den Geschäftsführer (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss)
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (für die juristische Person und den Geschäftsführer,
Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)
Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung des Geschäftsführers über die
- "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" vorzulegen.
Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss, Oberstraße 91, 41460 Neuss
Telefon: 02131 928-5389
Sollte der Geschäftsführer seinen Hauptwohnsitz nicht in Neuss haben, so sind
- das Führungszeugnis,
- der Gewerbezentralregisterauszug,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und
- der Auszug aus der Schuldnerkartei
für den Geschäftsführer bei den jeweiligen Wohnsitzbehörden zu beantragen.
Voraussetzungen
Hinweise für Neuss
- Sie können diesen Antrag nur dann in Neuss stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind oder die juristische Person ihren Hauptsitz in Neuss hat
- Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, auch schon vor dem Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.
- Die abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Neuss
- Bei Vorlage aller Unterlagen ca. 1 - 2 Tage
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Neuss