Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben

    • Waren verkauft oder ankauft, Bestellungen aufsucht und/oder Dienstleistungen anbietet
      oder
    • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch Schaustellerart ausübt.

    Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131/90-3246

    Fax: 02131/90-2479

    E-Mail: ordnungsamt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte durch eine natürliche Person sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:

    • Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis
    • Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss)
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)
    • zwei Passbilder aus neuester Zeit

    Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die


    Bei der Beantragung einer Reisegewerbekarte durch eine juristische Person sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:

    • Führungszeugnis des Geschäftsführers der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und den Geschäftsführer (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
    • Handelsregisterauszug
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für die juristische Person und den Geschäftsführer (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss)
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (für die juristische Person und den Geschäftsführer,
      Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)


    Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung des Geschäftsführers über die


    Sollte der Geschäftsführer seinen Hauptwohnsitz nicht in Neuss haben, so sind

    • das Führungszeugnis,
    • der Gewerbezentralregisterauszug,
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und
    • der Auszug aus der Schuldnerkartei

    für den Geschäftsführer bei den jeweiligen Wohnsitzbehörden zu beantragen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    • Sie können diesen Antrag nur dann in Neuss stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Neuss gemeldet sind oder die juristische Person ihren Hauptsitz in Neuss hat
    • Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, auch schon vor dem Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.
    • Die abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Bei Vorlage aller Unterlagen ca. 1 - 2 Tage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de