Reisegewerbe

    Reisegewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassug zu haben, Waren verkauft, ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller anbietet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Langenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794 2330

    Fax: 02173 794 9 2330

    E-Mail: serviceportal@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Langenfeld haben
    • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
    • Führungszeugnis Belegart 0 (zu beantragen im Bürgerbüro)
    • Bescheidnigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Onlineauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
    • Zwei neue Passbilder

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de