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Reisegewerbe
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei Ausländern oder Staatenlosen auch die Aufenthaltsgenehmigung)
- Führungszeugnis nach Belegart 0
- Für juristische Personen: einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
- Für Vereine: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
- für juristische Personen: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse
- Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Kosten
Hinweise für Hilden
Verwaltungsgebühren gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.14 gültig ab 01.01.2020
- 450,00 € unbefristete Erlaubnis
- 150,00 € auf zwei Jahre befristete Erlaubnis
- 350,00 € Verlängerung einer befristeten Erlaubnis in eine unbefristete Erlaubnis
- 600,00 € Schaustellergewerbe
- 600,00 € Reisegastronomie
- 85,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zum Feilbieten von Waren (ohne Reisegewerbekarte), gelegentlich von Messen, Märkten usw. (wenn nicht festgesetzt) oder aus besonderem Anlass (z.B. Weihnachtsbaumverkauf, wenn nicht selbstgewonnen in der Forstwirtschaft)
- 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen
- 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte
- 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von dem Verbot der Ausübung des Reisegewerbes an Sonn- und Feiertagen
- 80,00 € Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Ausnahmen im Einzelfall von den Verboten des § 56 Abs. 1 GewO
- 100,00 € Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO
- 150,00 € Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderungen oder Ergänzungen bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte
- 250,00 Euro Rücknahme oder Widerruf der Reisegewerbekarte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022