Reisegewerbe
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. (§ 55 Gewerbeordnung).
Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand der genannten Antragsunterlagen.
Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass der/die Antragsteller/in weitere Belege zum Nachweis der Zuverlässigkeit beibringt.
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Ansprechpartner
Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201
E-Mail: FB32@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Einhaltung bestimmter persönlicher Voraussetzungen. Daher bitten wir Sie, mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns vorzusprechen.
Um eine Reisegewerbekarte erlangen zu können, muss Ihr Hauptwohnsitz sich in Krefeld befinden. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.
Hinweis: Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe dürfen Sie erst nach Erhalt der Reisegewerbekarte ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)
Kosten
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- Ausstellung der Reisegewerbekarte, abhängig vom Umfang der Erlaubnis: 50,00€ bis 500,00€
Zahlungsziel:
Wird bei Antragstellung fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zur Abholung der Reisegewerbekarte werden die Antragsteller schriftlich benachrichtigt.
Weitere Informationen
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Weitere einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Krefeld (Grenzstraße 100, 47799 Krefeld)
- Bescheinigung in Steuersachen der Finanzbuchhaltung Krefeld (Hansastraße 105, 47798 Krefeld)
- Auszug aus dem Vollstreckunsportal
- polizeiliches Führungszeugnis bzw. Nachweis der Beantragung (kann in jeder Bürgerservicestelle beantragt werden; als Verwendungszweck bitte Reisegewerbekarte angeben)
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie im Rahmen Ihres Reisegewerbes Lebensmittel in nicht fest verschlossenen Behältnissen verkaufen wollen. (Fachbereich Gesundheit, Gartenstraße 32, Zimmer E 19, Telefon 0 21 51 / 86-3662)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022