Schießstättenerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Tätigkeiten mit bestimmten Merkmalen bzw. mögliche Auswirkungen für die Öffentlichkeit oder betroffene Arbeitnehmer bedürfen einer Tätigkeitsanzeige bzw. -erlaubnis. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten mit Krankheitserregern, biologischen Arbeitsstoffen, sowie Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien. Eine Anzeige ist weiterhin notwendig für den gewerblichen Umgang mit Medizinprodukten, der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung, des gewerblichen Umgangs mit Tiernebenprodukten, Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen und vielen anderen Tätigkeiten.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sachverständigengutachten
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Unfallversicherungsnachweis
- Bestellung von mindestens einer verantwortlichen Aufsichtsperson
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie haben eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen.
- Die Schießstätte entspricht den sicherheitstechnischen Anforderungen. Dies wird durch ein Gutachten von anerkannten Schießstandsachverständigen festgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 Waffengesetz (WaffG)
§ 27a Waffengesetz (WaffG)
§ 10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 11 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
- Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit und Ihre persönliche Eignung werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 Waffengesetz)
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl