Blindenhilfe

    Blindenhilfe in NRW beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Wenn Sie blind und mindestens 60 Jahre alt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindenhilfe bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Als blinder Mensch haben Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindenhilfe.

    Sie müssen 60 Jahre oder älter sein.

    Die Höhe der Blindenhilfe beträgt bis zu 368,77 Euro im Monat.

    Diese Leistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und Vermögens.

    Anrechnungen auf die Blindenhilfe: 

    Wenn Sie in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung oder in einem Pflegeheim leben und die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, kann die Blindenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden. 

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Blindenhilfe auch durch den örtlichen Träger bewilligt werden. 

    Wenn Sie Leistungen von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe erhalten, kann dies zu einer Änderung der Höhe Ihrer bewilligten Blindenhilfe führen.

     

     

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Simons-Straße 2

    50663 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: soziales@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Hausanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
    • Nachweis über die Erblindung (mindestens ein Nachweis erforderlich):
      o Fachärztliche Bescheinigung über die Erblindung
      o Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (blind)
    • Nachweise zu Ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen
    • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
    • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
    • Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
    • Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
    • Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen
    • Bei Vorliegen eines Pflegegrades: Bewilligungsbescheid der Pflegekasse, Beihilfe-/Fürsorgestelle des Sozialamtes
       

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    • Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist
    • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen
    • Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Sie können Blindenhilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
    Sie können den Antrag auf Blindenhilfe auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindenhilfe.
    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
     

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Sie erhalten die Blindenhilfe ab dem Zeitpunkt, an dem Sie gegenüber dem zuständigen Landschaftsverband klar erkennbar geäußert haben, dass Sie Blindenhilfe haben wollen. Die Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung, die monatlich gewährt wird. Wenn sich Ihr Einkommen und Vermögen ändert, müssen Sie das dem zuständigen Landschaftsverband mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    Das Blindengeld ist in NRW eine vorrangige Leistung. Blindenhilfe kann in NRW in der Regel nur als Ergänzungsleistung ab dem 60. Lebensjahr beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf

    https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/blindengeld_und_blindenhilfe/blindengeldundblindenhilfe.jsp https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/blindengeld/ https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html https://www.amd-netz.de/blinden-und-sehbehindertengeld https://www.bsvw.org/ https://www.bsv-nordrhein.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de