LeichenpassOnline erledigen

    Leichenpass

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Zweite Leichenschau

    Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f480a75ae0ea0c3c443dfb7ac4672d1f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchhofstraße 17

    32351 Stemwede

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte
    • Todesbecheinigung, nicht vertraulicher Teil
    • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    Gemäß Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de