Leichenpass
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls
- Todesbecheinigung, nicht vertraulicher Teil
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
Zweite Leichenschau
Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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